Stimmrechtsübertragung

Für die Berufsgruppenversammlungen und die Mitgliederversammlung können Mitglieder der Bild-Kunst ihre Stimme auf einen Vertreter oder eine Vertreterin übertragen. Um die Arbeit der Geschäftsstelle zu erleichtern, wurde im letzten Jahr die Frist zur Einreichung der Stimmübertragungen verkürzt. Diese müssen jetzt eine Woche vor der jeweiligen Versammlung eingehen.

In diesem Jahr finden die Berufsgruppenversammlungen der Bild-Kunst am Donnerstag, dem 20. April, in Leipzig statt. Die Einladungen an die Mitglieder werden voraussichtlich am 23. März 2023 mit der Post verschickt.

Mitglieder, die zu ihrer Berufsgruppenversammlung nicht persönlich anreisen, können ihre Stimme auf ein anderes Mitglied der gleichen Berufsgruppe oder einen akkreditierten Berufsverband bzw. eine akkreditierte Gewerkschaft übertragen. Hierzu liegt der Einladung ein vorgefertigtes Stimmrechtsübertragungs-Formular bei, auf dem bereits die Urhebenummer des Mitglieds eingetragen ist. Die möglichen Berufsverbände und Gewerkschaften, die zur Auswahl stehen, sind dort ebenfalls bereits eingetragen.

Die Nutzung des Formulars ist nicht zwingend vorgeschrieben, erleichtert der Geschäftsstelle die Arbeit jedoch sehr. Bei freien Anschreiben per E-Mail wird nämlich häufig die Angabe der Urhebernummer und die Unterschrift vergessen, was zur Ungültigkeit der Stimmübertragung führt.

Nun zur Frist: Nach den neuen Regeln müssen die Stimmrechtsübertragungen spätestens eine Woche vor der Versammlung in der Geschäftsstelle eingehen. Weil die Versammlung am Donnerstag, dem 20. April 2023, stattfindet, läuft die Frist am 13. April 2023 ab, was ebenfalls ein Donnerstag ist. Alle Übertragungen, die die Geschäftsstelle noch am 13. April bis Mitternacht erreichen, werden berücksichtigt.

Alle Regeln zum Thema Stimmübertragung finden sich in der entsprechenden Richtlinie hier.