Über 35 Millionen Euro für den Erhalt der vielfältigen sächsischen Kultur- und Tourismuslandschaft

27.04.2022, 14:54 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages bewilligt umfangreiches Unterstützungsprogramm des SMKT

Der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtags hat heute (27. April 2022) der Bereitstellung von über 35 Millionen Euro aus dem Sächsischen Coronabewältigungsfonds für Unterstützungsprogramme des Kulturministeriums zugestimmt. Damit soll die schwer durch die Corona-Pandemie getroffene vielfältige sächsische Kultur- und Tourismuslandschaft erhalten und unterstützt werden. Hiervon wurden 30 Millionen Euro zur Unterstützung von sächsischen Kulturprojekten und Kultureinrichtungen sowie 5,6 Millionen Euro für die Förderrichtlinie »Neustart Tourismus« bewilligt.

Kultur- und Tourismusministerin Barbara Klepsch: »Die Pandemie war für unsere sächsische Kultur- und Tourismuslandschaft sehr kräftezehrend und existenzbedrohend. Ich freue mich, dass wir diese umfangreichen Förderprogramme auf den Weg bringen können. Damit soll die kulturelle und touristische Infrastruktur gesichert werden. Gleichzeitig wollen wir den Einrichtungen nach den langen Zwangspausen beim Neubeginn helfen. Mein besonderer Dank gilt dem Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages für seine Einwilligung. Nun können die verschiedenen Förderbausteine zügig starten.«

Für den Neustart Tourismus stehen nach einer Umschichtung nicht abgeflossener Corona-Hilfsmittel aus dem Jahr 2021 nunmehr 5,6 Millionen Euro bereit. Konkret gefördert werden mit der Richtlinie Maßnahmen im laufenden Jahr 2022, die für die Wiederaufnahme des Betriebs einer touristischen Einrichtung nach coronabedingten Betriebsbeschränkungen oder -untersagungen erforderlich sind. Weiterhin unterstützt wird die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten, die zur Wiederaufnahme touristischer Einrichtungen erforderlich sind. Die Anträge können wie bisher bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht werden. Die Beantragung wird dort voraussichtlich gegen Ende des 2. Quartals möglich sein.

Das Hilfspaket für die Kultur besteht aus vier verschiedenen Programmen.

Förderrichtlinie »KulturErhalt«

16,7 Millionen Euro fließen in die neue Förderrichtlinie »KulturErhalt«. Diese Förderrichtlinie soll direkt die Folgen der Pandemie lindern und weiteren pandemiebedingten Schäden vorbeugen. Damit erhalten die Träger von Einrichtungen und erstmalig auch juristische Personen, die zivilgesellschaftliche Verbands- und Netzwerkarbeit zum Zwecke der Kulturpflege und Förderung betreiben, die Möglichkeit, in neue Veranstaltungsformate zu investieren, die Digitalisierung voranzutreiben, Kampagnen zur Publikumsrückgewinnung zu starten und sich um Fachkräfte zu kümmern. Die Beantragung der Fördermittel über die Sächsische Aufbaubank soll Ende des 2. Quartals starten.

Programm »Kulturland 2022. Sachsen als Bühne.«

Ein weiterer Baustein ist das neue Programm »Kulturland 2022. Sachsen als Bühne.« Es soll sächsische Kommunen dabei unterstützen, Kunst- und Kulturprojekte zu starten und neue Veranstaltungen ins Leben zu rufen. Dafür stehen 5,7 Millionen Euro bereit. Darin enthalten sind auch die Mehraufwendungen in Höhe von 700.000 Euro für die Kulturstiftung. Die Mittel werden über die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen ausgereicht und die Beantragung ist bereits ab 28. April 2022 möglich.

Förderrichtlinie »Corona-Härtefälle Kultur«

Weitere 5,6 Millionen Euro fließen in die Förderrichtlinie »Corona-Härtefälle Kultur«, die bereits 2020 aufgelegt wurde und die sich vor allem an die freien Träger im Bereich Kunst und Kultur richtet. Bis Ende März 2022 wurden hier 782 Anträge gestellt. Diese Härtefallrichtlinie wird aufgestockt, um den betroffenen und förderfähigen Einrichtungen zumindest teilweise die Corona-bedingten Mindereinnahmen auszugleichen und über Liquiditätslücken hinweg zu helfen. Die maximale Fördersumme wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht. Die Beantragung erfolgt weiterhin über die Sächsische Aufbaubank.

Projektförderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

Zudem wurde eine Aufstockung von 1,5 Millionen Euro für die Projektförderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen beschlossen. Eine ähnliche Zielstellung verfolgt die Kleinprojekteförderung, wobei hier das Hauptaugenmerk auf der Förderung von Kunst und Kultur im ländlichen Raum liegt. Dafür stellt der Freistaat zusätzlich 500.000 Euro bereit.


Kontakt

Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus

Pressesprecher Jörg Förster
Telefon: +49 351 564 60620
E-Mail: presse.kt@smwk.sachsen.de
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